Lieferkettengesetz
Das Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ermöglicht Personen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der TEX-Gruppe im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette entstanden sind. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen, die durch die Tätigkeiten der TEX-Gruppe oder ihrer Zulieferer verursacht werden können. Zu den menschenrechtlichen Risiken zählen unter anderem Fälle von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, unzureichenden Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und fehlender Arbeitssicherheit. Umweltbezogene Risiken beinhalten die unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, übermäßigen Ressourcenverbrauch, schädliche Emissionen und andere Praktiken, die die Umwelt nachhaltig schädigen können.
Das Verfahren stellt sicher, dass Hinweisgeber ihre Bedenken und Beobachtungen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien oder negativen Konsequenzen äußern können. Dies fördert eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der TEX-Gruppe und deren Lieferkette. Durch die frühzeitige Erkennung und Bearbeitung von Verstößen können Maßnahmen zur Abhilfe und Prävention ergriffen werden, die nicht nur zur Einhaltung internationaler Standards beitragen, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit stärken. Das Beschwerdeverfahren dient somit nicht nur dem Schutz der betroffenen Personen und der Umwelt, sondern unterstützt auch die nachhaltige und ethisch verantwortliche Geschäftspraxis der TEX-Gruppe.
Ferner steht Ihnen folgender international nutzbarer Meldeweg zur Verfügung:
Für Beschwerden bzgl. Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen (Lieferkettenschutzgesetz LkSG):
https://texholding-lksg.hinweisgeber-biehn.de